Unkrautfrei Round Up Universal 250 ml

Art.Nr.: 1731
Gewicht: 0,5 kg
Hersteller: Evergreen
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EUR 32,50
EUR 130,00 pro Liter
inkl. 19 % UStzzgl. Versandkosten


Info: Roundup Unkrautfrei Universal zur systemischen, wurzeltiefen Bekämpfung von Unkräutern und Ungräsern. Anwendbar auf gärtnerisch genutzten Wegen und Plätzen (genehmigungspflichtig), unter Kernobst und Zierpflanzen. Zur Vernichtung von Rasen und Unkräutern zwecks Erleichterung der Neueinsaat. Konzentrat zur systemischen, wurzeltiefen Bekämpfung von Unkräutern, Ungräsern. Ideal zur Bekämpfung von mehrjährigem, wurzelstarkem Unkraut wie Giersch oder Löwenzahn und zur Behandlung von Baumstümpfen zur Verhinderung des Neuaustriebs. Integrierte Dosierkappe erleichtert die Dosierung gemäß Hinweisen auf der Verpackung. Regenfest bereits nach 2 Stunden. Neubepflanzung nach 2 Tagen möglich.

Gut bekämpfbar: Ampferarten, Berufskraut, Bingelkraut, Große Brennnessel, Distelarten, Ehrenpreisarten, Weißer Gänsefuß, Hahnenfuß, Hohlzahnarten, Honiggras, Huflattich, Kamille, Klettenlabkraut, Knöterich, Kreuzkraut, Löwenzahn, Melde, Gemeine Quecke, Farn, Rispenarten, Schilf, Vogelmiere, Wegerich, Wiesenkerbel. Im Streichverfahren: Zaun- und Ackerwinde. Außerdem alle herkömmlichen Rasengräser.

Nicht bekämpfbar: Salbeigamander, Giersch, Weißer Mauerpfeffer, Kleine Brennnessel, Weißklee, Acker- und Sumpfschachtelhalm.

Nicht zur Unkrautbekämpfung im Rasen geeignet; es sei denn der Rasen soll neu angelegt werden.

  • Bekämpft nahezu alle Unkräuter und Ungräser
  • Blattwirkung und wurzeltiefe Wirkung
  • Nicht zur Unkrautbekämpfung im Rasen geeignet, jedoch zur Vernichtung von Rasen und Unkräutern zur Erleichterung der Neueinsaat geeignet
  • Nicht bienengefährlich (B4)

Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig

Anwendungszeit: April – Oktober

Spritzverfahren: 10 ml in 1 l Wasser für max. 25 m²

  • Es genügt, die Unkräuter zu befeuchten.
  • Abdrift auf benachbarte Kulturen vermeiden, möglichst Spritzschirm verwenden, da Schäden möglich.
  • Nach 7 bis 10 Tagen setzt die sichtbare Wirkung ein.
  • Regen 4 Stunden nach der Anwendung und später beeinträchtigt die Wirkung nicht.
  • Behandelte Flächen sind nach vollständigem Abtrocknen des Spritzbelages wieder begehbar.

Streichverfahren:

Einzelne Unkräuter (wie Winden) auf Wegen und Plätzen (Nichtkulturland genehmigungspflichtig!) können mit Roundup Unkrautfrei LB Plus mit Hilfe eines Dochtstreichgerätes wurzeltief bekämpft werden. 30 ml in 60 ml Wasser geben (für mindestens 30 qm) und Unkräuter bestreichen, wobei nicht alle Blätter vollständig benetzt werden müssen. Nicht auf Kulturpflanzen tropfen lassen.

  • Es genügt, die Unkräuter zu befeuchten.
  • Abdrift auf benachbarte Kulturen vermeiden, möglichst Spritzschirm verwenden, da Schäden möglich.
  • Nach 7 bis 10 Tagen setzt die sichtbare Wirkung ein.
  • Regen 4 Stunden nach der Anwendung und später beeinträchtigt die Wirkung nicht.
  • Behandelte Flächen sind nach vollständigem Abtrocknen des Spritzbelages wieder begehbar.

Lieferbare Packungseinheit: 250 ml reicht für ca .250 m²

 

HINWEIS: Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und Symbole beachten

Hinweise zur Verwendung siehe Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt herunterladen:

Anwendungsauflagen

Pflanzenschutzmittel dürfen auf Freilandflächen grundsätzlich nur dann angewendet werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) Für Anwendungen auf anderen Flächen (sogenanntes Nichtkulturland wie z. B. Hofflächen, Garagenzufahrten, Gehwege) oder für befestigte Flächen benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung des für Sie zuständigen Pflanzenschutzdienstes.

Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof und Straßenabläufe verhindern.)

Die Anwendung Glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel ist verboten auf:

1. nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Splitt, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht;

2. oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht.

"Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören.

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